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Gudrun Benser  

Die roten und die schwarzen Roben.

Zusammenwachsen?

 

Seit der Wende staunt man über so manches. Aber darüber war ich zuerst sprachlos. Was war geschehen?

Beschreiben muß ich leider ein trauriges Kapitel der Nachanschlußzeit.

Eine nicht geringe Anzahl DDR-Amtsträger wurde, wie in den Medien oft gemeldet, strafrechtlich für ihr Tun in der DDR - nach unserer Auffassung war es Handeln nach DDR-Gesetzen - verfolgt, bestraft und eingesperrt. Einige sind heute, im Jahr 2002, immer noch in Gefängnissen. Das ist häßlich und soll demütigen. Der Bekannteste von ihnen ist das letzte Staatsoberhaupt der DDR, Egon Krenz (siehe Brief am Schluß). An dieser Stelle will ich auch auf die „Strafe nach der Strafe“ hinweisen, nämlich auf die oft zehntausende DM zu zahlenden Gerichtskosten, jetzt Euro, was die Sache auch nicht leichter macht.

In diesen schweren Jahren haben die „Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e. V. (GRH)“ und das Solidaritätskomitee die Betroffenen im Prozeß begleitet und bei materieller Not finanziell unterstützt. Zu ihnen gehören auch die bei uns als Kundschafter für den Frieden bekannten Personen, die nun Spione genannt werden.

Die Strafverfahren gegen DDR-Leute gingen meist in die II. Instanz zum Bundesgerichtshof (BGH) und da wiederum zum 5. Strafsenat, der in West-Berlin stationiert war. 1997 zog er nach Leipzig um. Die dortigen Richter und Staatsanwälte tragen rote Roben, wie überhaupt bei den Gerichten auf Bundesebene. Man kann sie fast prächtig nennen. Die Richter und Staatsanwälte beim Landgericht und bei den Amtsgerichten werfen sich schwarze Roben über, wie auch die Rechtsanwälte.

In der DDR gab es nur noch in den ersten Jahren schwarze Roben, bis der damalige Generalstaatsanwalt, Ernst Melsheimer, auf einer Tagung die Juristen fragte: „Wie lange wollt ihr denn noch wie die Raben (oder Krähen?) in euren schwarzen Kitteln umherlaufen?“ Ich hatte anfangs auch eine Robe. Im Sommer waren diese recht praktisch, denn man konnte darunter ärmellose Kleider tragen oder die Männer kurze Hosen. Bei einem älteren Kollegen, der eine etwas kurze Robe erwischt hatte, sah man die dünnen nackten Beine hervorlugen, was uns stets erheiterte. Nun, hinter dem großen Richtertisch konnte man das aus dem Saale nicht sehen.

Ich glaube schon, daß man heute die Robe mit mehr Stolz trägt als wir sie früher in der DDR getragen haben. Sahen wir in ihr doch ein Relikt der Vergangenheit, einen alten Zopf, den wir als Streiter für eine neue Zeit früher oder später sowieso abschneiden wollten. Uns war aufgegeben, im Gerichtsaal, nach Abschaffung der Roben, in seriöser, möglichst dunkler Kleidung zu erscheinen. Wir haben uns bemüht! Einmal, erinnere ich mich, traf ich auf eine Vorsitzende Richterin im grasgrünen Kostüm. Das fand ich damals wirklich unpassend, habe mich aber jeder Äußerung enthalten. Heute denke ich, grün wäre gar nicht so schlecht im Gerichtsaal, soll doch auch dort normalerweise „Umweltschutz“ betrieben werden. Außerdem erinnert die Farbe an die besten Zeiten der Grünen, als sie um keinen Preis zugelassen hätten, daß mit deutscher und ihrer speziellen Hilfe Kriege geführt werden.

Zurück zur II. Instanz mit den roten Roben. Man hatte den Eindruck, daß dort - zumindest im einen oder anderen Falle - die von unseren Rechtsanwälten und von uns - besonders zu nennen der an der Humboldt-Universität zu Berlin de facto abgewickelte Strafrechtler Prof. Dr. Erich Buchholz - zusammengetragenen, vom Landgericht aber meist negierten juristischen Argumente und Tatsachen Gehör fanden. Oder war es eigene bessere Einsicht der Richter? Von unserer Seite wurden berühmte Rechtsphilosophen bemüht, Gutachten angeregt und Zeugen benannt. Über vieles ging man allerdings auch hier in richterlicher Freiheit hinweg. Natürlich muß man wissen, daß im Revisionsverfahren nur ein geringer Raum für die Überprüfung des ersten Urteils bleibt. Kaum ein Richter entzog sich aber dem politischen Willen zur Verurteilung von DDR-Amtsträgern und damit zur angestrebten Delegitimierung der DDR. Wer kann schon über seinen Schatten springen?

So kam es zum Beispiel 1995 vor dem 5. Senat des BGH zu einem Prozeß gegen fünf DDR-Juristen wegen sogenannter Rechtsbeugung. Bei diesem Tatbestand nach DDR-Gesetz -und nur das galt für uns - hätte jedem Richter oder Staatsanwalt nachgewiesen werden müssen, daß er eine Gesetzesverletzung gewollt hat. Das nennt der Jurist „direkter Vorsatz“, der in keinem Falle wirklich bewiesen wurde. Bei den BRD-Gerichten reichte die richterliche Feststellung, daß es eben so war wie behauptet. Dabei wurde in den meisten Fällen die Strafhöhe beanstandet, die von verschiedenen Juristen auch in jedem normalen Strafverfahren innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens unterschiedlich bemessen werden kann. Das Landgericht Berlin hatte vier Juristen zu Freiheitsstrafen verurteilt - zum Teil mit Bewährung - und einen freigesprochen. Der BGH hat dann zugunsten von vier Juristen in vielen Einzelpunkten auf Freispruch erkannt und die Urteile aufgehoben, darunter auch bei mir. Das Landgericht mußte neu verhandeln. Einen anderen zuvor vom Landgericht verurteilten DDR-Staatsanwalt sprach er insgesamt frei. Der BGH hat egalisiert, nivelliert und „Fallgruppen“ für sogenannte Rechtsbeugung gegen die DDR-Juristen gefunden. Er hat aber auch eine hohe Freiheitsstrafe noch um ein Jahr erhöht, und zwar beim vorletzten Verteidigungsminister der DDR Heinz Keßler.

Ein Wort zu den „Waldheimprozessen“, die in den fünfziger Jahren stattfanden, als ich noch Studentin war. Von einer ehemaligen Richterin, die in diesem Zusammenhang auf Bewährung verurteilt wurde, hörte ich, daß sie in den von sowjetischen Organen übergebenen Strafverfahren wenig Bewegungsfreiheit hatte. Ganz sicher handelte es sich in den von ihr bearbeiteten Fällen um Naziverbrechen, bei denen eine hohe Strafe verwirkt war. Wenn in anderen Verfahren auch Unschuldige verurteilt wurden, ist das zutiefst bedauerlich. Dieses Kapitel gehört wohl noch zur Nachkriegsperiode, wo z. B. in der amerikanischen Zone durch US-Tribunale auch Todesurteile gefällt wurden. Die USA haben bis heute die Todesstrafe nicht abgeschafft!

Während der Prozeßlawine gegen uns haben wir Bücher gewälzt wie lange nicht und dabei fand ich, daß die gegen uns DDR-Leute angewandte „Radbruchformel“ (Gustav Radbruch - 1878 bis 1949 - war ein Rechtsphilosoph und Minister in der Weimarer Republik, von den Nazis mit Berufsverbot belegt) eine Fortsetzung vom Verfasser selbst erfahren hatte, wonach sich die Anwendung der Formel gegen DDR-Amtsträger und ihr Handeln von selbst verboten hätte.

Diese Formel ist ein Rechtssatz, der etwa besagt, daß geschriebenes Recht den Vorrang gegenüber „Naturrecht“ hat und jeder nur nach dem geschriebenen Recht bestraft werden darf. Wenn aber verheerende Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wurden, wie es die deutschen Faschisten getan haben, können die Verantwortlichen auch dann bestraft werden, wenn diese Tathandlungen nicht vorher in Gesetze geschrieben waren. Die Fortsetzung dieser Formel in einem der letzten Aufsätze Radbruchs lautet, daß im Interesse der Rechtssicherheit zur Vermeidung von Willkür die Formel nur in den Fällen angewandt werden darf, wo das „Recht“ kein Recht ist, wie die Nürnberger Rassengesetze, die zur Vernichtung der Juden führten. Die DDR hatte nicht einen Hauch derartigen Unrechts zu vertreten, das ist unbestritten. Trotzdem wurden nicht die entsprechenden Schlußfolgerungen im Umgang mit der DDR und ihren Amtsträgern gezogen.

Näheres kann in diesem Aufsatz nicht ausgeführt werden.

Diese Mahnung Radbruchs habe ich an den Bundesgerichtshof und an das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit meiner Verfassungsbeschwerde geschrieben. Ich habe mit Rechtswissenschaftlern gesprochen und einigen geschrieben. Dabei bestätigte sich, daß Wissenschaftler weniger Neigung zur strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Amtsträgern hatten als Richter und Staatsanwälte.

Auch in öffentlichen Veranstaltungen traten wir von der GRH gegen die Strafverfolgung von DDR Amtsträgern häufig auf. Vor einigen Jahren war die bis März 2002 amtierende Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, sogar einmal anwesend, hat von uns aber keine Zustimmung erfahren können. Später nahm die heutige Ministerin der Justiz, Frau Hertha Däubler-Gmelin, teil und ein anderes Mal die heutige Ministerin für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Frau Renate Künast. Letztere moderierte eine Veranstaltung im Abgeordnetenhaus Berlin, die wegen eines tragischen Ereignisses abgebrochen werden musste. Auf der Tribüne hatte u. a. der für die sogenannte Regierungskriminalität der DDR zuständige Leiter der Staatsanwaltschaft II Berlin, Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Schaefgen, Platz genommen. (Renate Künast nannte ihn immer Herr Schäfchen, was nicht ohne Heiterkeit von uns vermerkt wurde.) Unter anderem stellte ich ihm die Frage, weshalb trotz besserer Erkenntnis, die wir Radbruch verdanken, immer weiter Funktionsträger der DDR strafrechtlich verfolgt werden. Die Antwort blieb er mir schuldig, weil die Veranstaltung ein jähes Ende erfuhr. Ob er eine überzeugende Antwort gehabt hätte, bleibt also offen. Seine Dienststelle wurde inzwischen wieder aufgelöst. Nun zum Ereignis:

In der Diskussion sprach auch ein ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Über die pauschale Verurteilung aller Angehörigen dieser Dienststelle seit der Wende erregte er sich so sehr, daß er einen Herzanfall erlitt. Der Mann fiel um und stand nicht wieder auf. Uns allen fuhr der Schrecken in die Glieder. Die Versammlung wurde sofort unterbrochen und ein Rettungswagen bestellt. Bis dieser eintraf, verging unendlich viel Zeit. Obwohl sich einige um den Kranken nach Kräften mühten, verstarb er am Ort. Viele, viele kamen zu seiner Beerdigung.

Am Rande der Veranstaltung war noch folgendes zu vermerken. Auf der einen Seite neben mir saßen meine Kollegen und auf der anderen zwei hochgewachsene junge Männer, die mir durch ihr Gebaren auffielen. Man riecht es irgendwie! Ich hielt sie für mit den Ermittlungen gegen uns befaßte Leute. In der Pause fixierten sie mich dermaßen, daß ich fragte, ob sie etwas von mir wollten. Überrascht meinte der eine, ob ich die Frau X oder die Frau Y wäre (zwei meiner Kolleginnen, gegen die auch Strafverfahren liefen). Ich antwortete kurz angebunden, daß ich weder die Frau X noch die Frau Y wäre. Vorgestellt habe ich mich denen natürlich nicht.

Eines Tages bekam ich das Buch von Prof. Dr. Detlef Joseph, bis zu seiner Abwicklung 1991 Professor für Rechtstheorie an der Humboldt-Universität zu Berlin, in die Hände: „Der Rechtsstaat und die ungeliebte DDR“, GNN Verlag 1997. Der Verfasser trägt darin eine Menge Material zusammen, das die Prozesse gegen DDR-Amtsträger aus juristischer Sicht in Frage stellt. Dieses Buch gehört in die Bibliothek des BGH, dachte ich sofort. Ich nahm die Schrift und fuhr zum 5 Senat, noch in Berlin, um es an der Pforte abzugeben. Auf dem Wege fragte ich mich, warum sollte ich nicht versuchen, es dem Vorsitzenden persönlich zu übergeben? Ich ließ mich also melden und wurde empfangen. Mir war plötzlich zumute, als ginge ich in die Höhle des Löwen. Da man gerade Kaffee trank, erhielt auch ich eine Tasse voll des wohlschmeckenden Getränks. Ich bat, das Buch anzunehmen, da es wichtige Dinge enthalte, die bisher vielleicht nicht die Aufmerksamkeit der dortigen Richter gefunden haben. Außerdem erklärte ich nochmals meinen Standpunkt, welche Konsequenzen die Radbruchformel-Fortsetzung (siehe oben) zu unseren Gunsten hätte haben müssen. Ich erwartete natürlich keine Zustimmung und erhielt sinngemäß die Antwort: „Wir haben uns anders entschieden!“ Dann strapazierte ich die Geduld des Hohen Senats nicht länger.

Wenn die Anklagen und Urteile gegen uns in den ersten Jahren von blankem Haß getragen waren, fand man in den letzten Jahren zu etwas mehr Abgeklärtheit und zur Bereitschaft, in „Rechtsgesprächen“ ein schnelles Verfahrensende zu finden. Auf der einen Seite war man sich einer Verurteilung auf Bewährung sicher und auf der anderen eines Rechtsmittelverzichts, so daß in ein bis zwei Tagen ein formaljuristisch unanfechtbares Urteil gesprochen wurde, wozu anfangs zehn Sitzungstage (und mehr) mit Zeugen und Beweisdokumenten nötig waren.

Besonders penetrant waren wiederholte Anklagen, auch gegen Richter und Staatsanwälte aus der DDR. Wer nun einmal erfolglos alle Rechtsmittel ausgeschöpft hatte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, der war an einem neuen nervenaufreibenden, hohe Kosten verursachenden Prozeß wirklich nicht interessiert. Ist das nicht verständlich?

Bei manchen dauerte die Strafverfolgung viele Jahre. Zwei Juristen verstarben während der Zeit bis zur Revision. Sie hatten in ihren ersten Urteilen Freiheitsstrafen erhalten, die sie natürlich anfochten. Auch ich mußte mich sechs Jahre mit der bundesdeutschen Justiz herumschlagen. Letzten Endes wurden zwei auferlegte Bewährungsstrafen erlassen. Wenn ich mich heute frage, wie ich das alles überstehen konnte, ist meine Antwort: mit Aktivsein, mit viel Solidarität und dem Bewußtsein, DDR-Gesetze nicht verletzt zu haben. Wenn der Zeitgeist heute die staatlichen Sanktionen für bestimmte Deliktgruppen als rigoros ansieht, kann man über manches diskutieren, aber eben nicht vorm Kadi.

In der Festschrift zum 50. Jahrestag des BGH im Jahre 2000 (in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden nachzulesen) bekannte der Vorsitzende des 5. Senats, Heinrich Wilhelm Laufhütte, daß „den Justizorganen der Bundesrepublik Deutschland die Pflicht zugefallen“ war, DDR Amtsträger straf rechtlich zu verfolgen. Eine Begeisterung für diese Aufgabe ist daraus nicht zu erkennen, aber das Muß. Jene Gerichte waren Angriffen von gegensätzlichen Seiten ausgesetzt und konnten wohl nur etwa in der Mitte bestehen. Bestimmte Interessengruppen wollten „Blut“ sehen. Wir wollten vollkommenen Freispruch. Der BGH hat im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Art ausgleichende „Gerechtigkeit“ geübt. Wir DDR-Leute bleiben dabei, daß jedwedes Urteil dieser Art nicht nach DDR-Gesetz gesprochen wurde, wie grundsätzlich behauptet.

In der genannten Festschrift räumt der Verfasser des zitierten Beitrages auf S. 415, bb) ein „Tatsächlich hat der BGH zur Auslegung von DDR-Recht Prinzipien herangezogen, die im Ergebnis zu Auslegungen führten, die der Staatspraxis der Deutschen Demokratischen Republik widersprachen.“ Hinzu kamen Formulierungen in den Urteilen, die der Wirklichkeit nicht entsprachen, aber eine Strafbarkeit des Tuns suggerierten. Das beste oder eben schlechteste Beispiel dafür ist der Begriff „innerdeutsche Grenze“. Dazu folgendes: 1949 gründete sich die BRD separat und danach die DDR. Wir im Osten forderten noch lange die Einheit Deutschlands, als die westlichen Siegermächte und Adenauer uns schon längst abgeschrieben hatten. Nach zwei Jahrzehnten gehörte jeder deutsche Staat der UNO an und war von den meisten Ländern der Erde diplomatisch anerkannt. Zwischen beiden deutschen Staaten gab es zwar keine Botschaften aber „Ständige Vertretungen“. Spätere Besuche der Staatsoberhaupt er waren Staatsbesuche nach den allgemeinen Spielregeln. Es gab eine Staatsgrenze von äußerster politischer Brisanz. Angesichts dessen von „inner“deutscher Grenze zu sprechen ist eine Täuschung. Mit den Begriffen „Todesschüsse“ an der „innerdeutschen Grenze“ bringt man der Öffentlichkeit bei, daß so etwas natürlich kriminell und strafbar sein muß. Selbstverständlich war jeder Tote sowohl den Mitgliedern der Regierung, des Nationalen Verteidigungsrates, den Soldaten und Offizieren der DDR einer zu viel. Tiefes Bedauern für jeden Toten beiderseits der Grenze!

Neben den hauptsächlichen Anklagepunkten, Totschlag und Rechtsbeugung, gab es drittens die in den Medien besonders ausgeschlachtete Strafverfolgung im Zusammenhang mit Doping von DDR-Athleten gegen DDR-Sportfunktionäre und -ärzte.

Zurück zum Ausgangspunkt.

Aus der Entfernung konnte ich indes einen interessanten Schritt beobachten - von der roten zur schwarzen Robe. Nach Eintritt in den Ruhestand wurde aus dem wohl politisch höchstverantwortlichen Bundesrichter, dem ehemaligen Vorsitzenden des 5. Strafsenates, ein Rechtsanwalt und damit der Träger einer schwarzen Robe. Bemerkenswert dabei ist, daß dies in einer Stadt im Land Brandenburg geschah, also im tiefsten „Ossiland“.

Und Sie, staunen Sie auch? Aber das ist gut so!

Was mag wohl aus der prächtigen roten Robe geworden sein? Wenn ich sage, was aus meiner schwarzen Robe geworden ist, werden manche Richter entsetzt sein. Nachdem ich die Robe mit silbernen Monden und Sternen benäht hatte, trug sie mein Mann auf einem Betriebsfasching mit unserer Patenbrigade im VEB Werkzeugmaschinenfabrik Berlin, wohin unsere Gewerkschaftsgruppe eingeladen war. Seither ist sie verschollen.

 

 


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